Landwirte, Jagdpächter und Kommunen, die Windkraftanlagen errichten wollen, dürfen es: Bauen im sogenannten Außenbereich, also überall dort, wo sonst nur Wald und Wiese sind. Im Fachjargon heißt das „privilegiert“. In Hessen gibt es mit dem Naturschutzgesetz von 1990 und spätestens mit der Natura2000-Verordnung zum Schutz besonders wertvoller Flora und Fauna vom 16. Januar 2008 dazu zusätzlicher … [Weiterlesen...]
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