Schlechte Lage, hohe Mieten, ausbleibende Kundschaft oder Umsatzverluste durch Baustellenbetrieb: Es gibt viele betriebswirtschaftliche oder logistische Gründe, wieso ein hoffnungsvoll startendes Restaurant am Ende doch aufgeben muss. Das alles trifft auf ein kleines Restaurant in Krumbach nicht zu. Jedenfalls nicht für die vergangenen fünf Jahre. Nun schließt das Restaurant „Am Kirchlein“ aber doch die Tür oder hat sie, besser gesagt, schon geschlossen.
Die Nachricht hat nicht nur in dem rund 800 Einwohner zählenden Ortsteil der Gießener Landkreisgemeinde Biebertal eingeschlagen. Auch in der Dillenburger, Marburger und Vogelsberger Region dürfte die Nachricht vom Ende des „Kirchlein“ Bedauern auslösen. Denn auch aus diesen weiteren mittelhessischen Gebieten kamen Gäste eigens nach Krumbach, um die gehobene griechische Küche genießen zu können, die Iannis Soulos dort nun gemeinsam mit Geschäftsführerin und Inhaberin Annette Woitschitsky ein halbes Jahrzehnt angeboten hatte.
In der touristisch ansonsten eher noch ausbaufähigen Region in der Nähe des Dünsbergs, zumindest ausbaufähig aus der Sicht von Rad- und klassischen Wanderern, die zu Fuß unterwegs sind, hinterlässt das Ende des Kirchlein zunächst einmal eine Lücke. Denn die nächsten Anlaufstellen für Wanderer sind die Gaststätten im benachbarten Fellingshausen, auf dem Dünsberg und am Aartalsee bei Mudersbach und Bischoffen, sieht man von klassischen Dorfkneipen ab.
„Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber dies zeichnete sich bereits seit einem Jahr ab, dass ich mich so entscheiden würde“, sagte Woitschitsky auf Nachfrage. Es seien in der Tat nur persönliche Gründe für diesen sicherlich schwerwiegenden Entschluss ausschlaggebend, keine wirtschaftlichen, so die Geschäftsführerin.
Der Übernachtungsbetrieb solle aber noch weiter aufrechterhalten werden. Die Zukunft des Hauses? Wie sie sagt, versuche sie, das Gebäude zu verkaufen. Nur noch rein virtuell erinnert der Webauftritt an das jetzt vorest geschlossene Kapitel aus der Biebertaler Gastronomie.
Kommentiert: Persönliche Gründe für die Schließung eines Unternehmens sind und bleiben Privatsache. Was bleibt, ist das Bedauern für die Region am Dünsberg. Sicherlich gibt es ein breites kulinarisches Angebot für unterschiedliche Geschmacksvorlieben. Wenn aber ein Restaurant schließt, das beim Publikum ein gutes Echo erlebte und auch gleichzeitig Aushängeschild wurde, so ist das schade. Die Gründe gehören, wenn kein nachweisbares öffentliches Interesse dafür vorliegt, allerdings nicht an die Öffentlichkeit. Das besagen unter anderem auch die Regeln des deutschen Pressekodex, dem sich das Mittelhessenblog verpflichtet fühlt.
Kappel meint
Layout und Bild unterliegen dem Urheberschutz
Christoph von Gallera meint
Sofern die Daten des Urhebers uns mitgeteilt werden, werden wir selbstverständlich darauf hinweisen. Solange uns diese Daten nicht vorliegen, können wir nicht darauf hinweisen. Ansonsten ist das Bild Bestandteil klassischer journalistischer Arbeit und diente in dem Zusammenhang der Information der Öffentlichkeit. Zusammen mit dem ebenfalls abfotografierten handschriftlichen Hinweis an der Eingangstür ist daraus ein neues Bild entstanden. Entsprechende Hinweise des Mittelhessenblog beziehen sich auf dieses neu entstandene Gesamtbild und das damit zusammenhängende Gesamtlayout. Beim Bildnachweis gibt es unter anderem einen Hinweis auf die Webseite des Kirchlein. Damit ist dem Grundsatz nach dem Hinweis auf Ursprungsort und Urheberschaft Genüge getan. Der BU-Originaltext lautet: „Vergangenheit und Gegenwart: Auf der Website lädt das Restaurant noch ein. An der Tür informiert ein Zettel darüber, dass es nun bis auf weiteres geschlossen ist. Quelle: Website „Am Kirchlein“, Foto und Montage: v. Gallera“