Twitter und Co gehören zur modernen Kommunikation heute so wie Mobiltelephone. Und speziell Facebook hat sich zu einem der beliebstesten Dienste entwickelt. Blicken wir nach Deutschland, dann angesichts der steigenden Nutzerzahlen wohl zum beliebsteten. So wie dessen Beliebtheit zunahm, indes auch die Debatte über Rechte und Daten, die an Facebook weitergegeben werden. Zuletzt hatte in Gießen darüber Sascha Lobo referiert. Eine der zentralen Frage ist: Was passiert eigentlich mit meinen Bildern, Ideen, die ich über Facebook austausche. Bekanntermaßen ist Facebook bisher ein kostenloser Dienst. Die Finanzierung findet indes über die Vermarktung der Nutzerinteressen statt. Doch wie sieht es mit den Rechten aus, den Verwertungs- und Vermarktungsrechten der eigenen kreativen Leistung? Hier herrscht allgemein die Auffassung, dass bei Facebook eingestellte Bilder, Videos, Texte und andere kreative Leistungen automatisch von Facebook beansprucht werden. Dies ergebe sich aus den Nutzungsbedingungen. Das ist zunächst richtig. Doch gegen diese Nutzungsbedingungen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben. Dort wurde am 6. März ein Urteil gefällt, das noch nicht rechtskräftig ist. Dieses Urteil besagt im Kern, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook rechtswidrig sind, mithin auch der automatisch erhobene Anspruch Facebooks, die eingestellten Nutzerinhalte kommerziell ohne explizite Zustimmung des Nutzers zu nutzen. Das Urteil ist laut Mitteilung des Vzbv noch nicht rechtskräftig und das Landgericht selber hat in einer bisher nicht weiter aktualisierten Pressemitteilung erklärt, dass die Entscheidungsgründe dann veröffentlicht werden, wenn sie den Prozessparteien zugestellt wurden. Der Vzbv hat die Entscheidungsgründe (mit geschwärzten Namen) bereits öffentlich gemacht. Gegen das Urteil hat Facebook allerdings Berufung eingelegt. Solange das Verfahren also noch nicht endgültig entschieden ist, sollte man als FB-Nutzer also mit der Einstellung von Inhalten, auf die man besonderen Wert legt, weil man sie vielleicht selber weiter verwenden will, vorsichtig sein. Das gleiche gilt auch für die Verwendung fremder Inhalte. In der Mittelhessenblog-Redaktion haben wir uns deswegen entschieden, bis diese Frage geklärt ist, in Facebook bis auf weiteres keine Bilderstrecken, Fotogalerien etc einzustellen. Unseren Lesern können wir, ohne das dies ein Rechtsrat wäre, nur empfehlen, ebenfalls sparsam mit persönlich wertvollen kreativen Leistungen umzugehen. Wir stelllen allerdings gerne das Mittelhessenblog für interessante Fotos unserer Leser zur Verfügung. Einfach das Kontaktformular nutzen.
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Über Christoph von Gallera
Freier Journalist, Herausgeber Mittelhessenblog
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