Die Bundestagsabgeordneten aus Mittelhessen nehmen es mehrheitlich mit Artikel 9 Grundgesetz offensichtlich nicht so genau. Diesen Schluss lässt zumindest der Blick auf das dokumentierte Abstimmungsverhalten zu.
Bei der namentlichen Abstimmung haben die Bundestagsabgeordneten, die die Interessen der etwas mehr als einer Million Mittelhessen im Bundestag vertreten bis auf fünf* für das Gesetz gestimmt, das die Rechte der kleineren Spartengewerkschaften beschneidet.
Die Interessen der Mittelhessen, sofern man auf die fünf Landkreise des RP Gießen blickt, werden aktuell von 15 Bundestagsabgeordneten wahrgenommen. Zählt man noch den Nordbereich der Wetterau mit Butzbach und Münzenberg dazu, die offiziell zu Südhessen (RP Darmstadt) gehören, dann sind es 16 Abgeordnete.
Sieben von ihnen sind SPD-Abgeordnete, acht einschließlich des Wetterauwahlkreises Wetterau 1 gehören der CDU an, ein Bundestagsabgeordneter gehört den Grünen an.
Bei der Abstimmung zu dem neuen Tarifeinheitsgesetz, mit dem die Rechte kleinerer Gewerkschaften beschnitten werden sollen, haben ein SPD-Abgeordneter und zwei CDU-Abgeordnete sich nicht an der Abstimmung beteiligt, ein CDU- und ein Grünen-Abgeordneter haben dagegen gestimmt.
Mit elf Abgeordneten unterstützt demnach die Mehrheit der mittelhessischen MdB das umstrittene Gesetz, das nach der überwiegenden Einschätzung von Verfassungsrechtlern mit dem Grundgesetz kollidiert, mithin verfassungswidrig ist.
Im einzelnen haben abgestimmt:,
Wahlkreis 171 Marburg : Sören Bartol (SPD) und Dr. Stefan Heck (CDU): Nicht abgestimmt.
Wahlkreis 172 Lahn-Dill: Dagmar Schmidt (SPD) , Sibylle Pfeiffer (CDU): Zugestimmt. Schmidt und Pfeiffer sind laut Wahlkreiszuschnitt auch für Biebertal und Wettenberg im Landkreis Gießen zuständig.
Wahlkreis 173 Gießen: Dr. Helge Braun (CDU) und Rüdiger Veit (SPD): Zugestimmt. Tom Koenigs, Grüne: Ablehnung (Zu diesem Wahlkreis gehört ein Teilgebiet des Vogelsbergkreises unter anderem mit Alsfeld.
Wahlkreis 174 Fulda: Michael Brand (CDU) und Birgit Kömpel (SPD): Zustimmung. Beide vertreten auch die Interessen der Wähler in diesen Teilgebieten des Vogelsbergkreises :Freiensteinau, Grebenau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schlitz, Schwalmtal, Ulrichstein, Wartenberg.
Wahlkreis 175 Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten: Bettina Müller (SPD) und Peter Tauber (CDU): Zustimmung. Beide vertreten auch die Interessen der Wähler in Schotten, das zum Vogelbergkreis gehört.
Wahlkreis 176 Hochtaunus: Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) und Markus Koob (CDU): Zustimmung.
Beide vertreten die Interessen der Wähler aus diesen Gemeinden und Städten des Kreises Limburg-Weilburg:
Beselich, Löhnberg, Mengerskirchen, Merenberg, Runkel, Villmar, Weilburg, Weilmünster, Weinbach
Wahlkreis 178 Rheingau-Taunus – Limburg: Martin Rabanus (SPD) Zustimmung, Klaus-Peter Willsch (CDU): Ablehnung. Beide vertreten die Interessen dieser Wähler aus dem Kreis Limburg-Weilburg: Bad Camberg, Brechen, Dornburg, Elbtal, Elz, Hadamar, Hünfelden, Limburg , Selters und Waldbrunn.
Zählt man noch den Wahlkreis 177 Wetterau 1 dazu, zu dem regional mittelhessische Kerngebiete wie Butzbach, Bad Nauheim, Friedberg, Münzenberg oder Wölfersheim gehören, dann kommt noch ein weiter Bundestagsabgeordneter dazu, der sich nicht an der Abstimmung gegen das Tarifeinheitsgesetz beteiligt hat. Es ist der CDU-Abgeordnete Oswin Veith.
*Aktualisierung: Je nach Rechnung sind es vier oder fünf Abgeordnete, die das Tarifeinheitsgesetz nicht unterstützen. Betrachtet man nur die fünf Landkreise des RP Gießen, sind es vier. Zählt man noch den Nordrand der Wetterau (Wetterau I) dazu, dann sind es fünf.
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