Eine gute Nachricht für kritischen und freien Journalismus flattert gerade aus dem Bundesjustizministerium ins Postfach des Mittelhessenblogs: Die Position von Journalisten soll gestärkt werden, wenn sie ihnen zugespielte Informationen für ihre Arbeit verwenden. Mehr noch, der Gesetzentwurf aus dem Hause Leutheuser-Schnarrenberger sieht vor, das Journalisten künftig nicht mehr fürchten müssen, wegen Geheimnisverrats oder Beihilfe hierzu vom Staatsanwalt belangt zu werden. Vor diesem Hintergrund bekommen Kommentare wie „Das haben Sie jetzt nicht von mir“, „jetzt lassen Sie mal Zettel und Stift ruhen“, „Die Kamera bleibt jetzt mal aus“, mit denen Journalisten immer wieder während ihrer Arbeit zu tun haben, ein komplett neues Gewicht. Denn im Grunde müssten diese Kommentare nun der Vergangenheit angehören. Wer etwas Brisantes mitzuteilen hat, sich damit an einen Journalisten wendet, kann sich nach deisem Gesetzesentwurf darauf verlassen, dass der Journalist seine Quelle nicht preisgeben muss. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach dem so genannten Cicero-Fall zwar bereits festgestellt, dass Repressalien gegenüber Journalisten ein nicht duldbarer Eingriff in die Pressefreiheit sind, die staatlichen Verfolgungsbehörden haben sich aber nicht daran gehalten, sondern munter weiter so getan, als gebe kein Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Um dem nun endgültig einen Riegel vorzuschieben, sei es nötig, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die Arbeit der Journalisten schützt. Das Ministerium ist guter Dinge, dass dieses Gesetz noch vor der Sommerpause Realität werden könnte.
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