Von Büchern kennnt man sie, die ISBN. Die Nummer, die jedes Buch hat, das regulär auf dem Markt und in Bibliotheken zu finden ist. Zeitschriften haben eine ähnliche Nummer. Die ISSN. Das Mittelhessenblog hat nun, nach dem vor etwas mehr als zehn Tagen der Antrag gestellt wurde, einen positiven Bescheid bekommen und hat nun ebenfalls eine eigene, an den Namen Mittelhessenblog gebundene Nummer. Die lautet Mittelhessenblog ISSN 2195–5441 .
„Wozu soll das gut sein?“, wurde ich als verantwortlicher Herausgeber des Mittelhessenblog nun schon öfters gefragt. Es gibt mindestens einen Grund: Damit ist sichergestellt, dass es nur ein Mittelhessenblog gibt. Es ist zwar nicht so stark wie ein Copyright- oder ein Titelschutz, schreiben etwa die Autoren eines anderen Onlinemagazins, dem Grammiweb. Dieses hat ebenfalls eine ISSN-Nummer, für das Online-Magazin und eine weitere, für einen Newsletter. Die Angaben stehen dort im Impressum. Wie hier im Mittelhessenblog. Das schreiben die Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek DNB in Frankfurt und Leipzig vor. Bei der DNB ist das nationale ISSN-Vergabezentrum für Deutschland angegliedert. Wie die Autoren bei Grammiweb erklären, dient die Vergabe der Nummer mindestens zwei Sachen: Potentielle Ideendiebe abschrecken und die Ernsthaftigkeit der fortlaufenden Publikation bescheinigen. Dadurch, dass eine Publikation von der zentralen ISSN-Stelle in Paris erfasst würde, wäre ein Ideenklau so gut wie unmöglich. Einen besseren Schutz könne es eigentlich nicht geben.
Die Nummer dient noch etwas anderem: Eine Publikation wird so offiziell weltweit als Publikation anerkannt und wird zitierfähig. Im Falle des Mittelhessenblog kann man nach der ISSN-Definition also davon sprechen, dass es nun offiziell als Digitalmagazin anerkannt wurde. Eine Tatsache, die auch für die weitere Vermarktung des Mittelhessenblog wichtig werden kann. Das Mittelhessenblog war seinerzeit angetreten, sich als Onlinemagazin für Mittelhessen bekannt zu machen. Dies wurde unter anderem im Onlinelexikon Wikipedia unter der Rubrik Medien in Mittelhessen erwähnt. In diese Richtung hat sich das Mittelhessenblog im Lauf von zwei Jahren weiterentwickelt.
Was ist nun aber mit anderen Blogs? Gut gemachte private Blogs oder was mit Webseiten, die in irgendeiner Weise etwas zu erzählen haben? Das fällt, bisher jedenfalls, ziemlich schwer oder ist sogar gänzlich ausgeschlossen. Darüber schreibt Edlef Stabenau am 25. Januar 2007 auf seinem 2001 gegründeten Netbib Weblog im Artikel „Blogger werden zu Journalisten“ :
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„allerdings vergibt die ISSN-Stelle der DNB keine Nummern (mehr) an Weblogs, und auch der netbib-Newsletter hat keine erhalten“
An dieser Praxis hat sich seit den vor zehn Jahren zuletzt geänderten Richtlinien der ISSN-Direktoren-Konferenz für die Vergabe von ISSN-Nummern nichts geändert. Solange bis neue Verfahren für die Vergabe von ISSN-Nummern entwickelt werden, gelten diese Bedingungen für „Netzpublikationen, die.….
- den zuletzt im Jahr 2002 geänderten internationalen Richtlinien für die ISSN-Zuteilung entsprechen. Danach werden gemäß Beschluss der ISSN-Direktoren-Konferenz für bestimmte Arten von Netzpublikationen keine ISSN zugeteilt (z.B. Weblogs, Mailinglisten, Web-Sites).
- die Kriterien der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien für Netzpublikationen der Deutschen Nationalbibliothek erfüllen. Diese Richtlinien wurden auf der Basis des neuen Gesetztes über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22. Juni 2006 erarbeitet
- und in gewerblichen Verlagen erscheinen
- oder in Universitätsverlagen erscheinen
- oder die von Herausgebern publiziert werden, die bereits mit der ISSN arbeiten. “ Soweit das Zitat von den Infoseiten der DNB.
Als Beispiel für ein anderes Blog, dem eine ISSN-Nummer erteilt wurde, kann das Litblogs.Net gelten. Das Blog versteht sich als Onlinemagazin für „AutorInnenblogs“ .
Pionier auf diesem Gebiet ist mit Sicherheit Dr. Wolf Siegert aus Berlin. Er hatte 2001 für sein Blog „Day by Day“ als erster Journalist in Deutschland eine ISSN beantragt und erhalten.…
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