UMWELT/POLITIK und WIRTSCHAFT
GLOSSE
Eine gemeinnützige GmbH macht Förderzuschüsse frei und will damit den Bau von Blockheizkraftwerken fördern. Das ist zunächst löblich. Und wer das Mittelhessenblog kennt, weiss, dass nachhaltige Themen in diesem Magazin, das sich mit Politik, Umwelt und Wirtschaft rund in und um Mittelhessen beschäftigt, einen Schwerpunkt bilden. Also gehen natürlich sämtliche Antennen hoch, wenn abends durch Facebook die Nachricht tickert, dass in einer Gemeinde im Lahn-Dill-Bergland ein altes Blockheizkraftwerk (BHKW) erneuert werden soll.
Der Gemeindebürgermeister freut sich darüber, dass die gemeinnützige EAM das Projekt mit über 42000 Euro fördert. Nun, die Freude des Bürgermeisters ist ehrlich. Denn in den bekanntlich notorisch knappen Kassen ist es sicherlich mehr als willkommen, wenn der Ersatz eines nach Betriebsstunden in die Jahre gekommenen BHKW gefördert wird. Da das BHKW für öffentliche Zwecke genutzt wird, profitiert die Öffentlichkeit davon. Das ist in Ordnung. Nur wird der Schreiber dieser Zeilen etwas stutzig, wenn er das liest, was offen einsehbar so auch auf den Seiten der EAM selber dargestellt wird. EAM, da war doch was, wird den älteren Lesern des Mittelhessenblogs vermutlich noch ein Gedanke im Hinterkopf herumschwirren. Richtig. Das war die Energie-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland, mit Sitz in Kassel und einer Vertretung in Dillenburg. Die EAM war ein regionaler Stromversorger mit rund zwei Millionen Kunden (Stand 1999) der 2005 in der EON-Mitte-AG aufgehen sollte, der bekanntlich zu einem der großen Spieler im Stromgeschäft gehört oder muss man heute sagen : „Gehörte!“ Denn bekanntlich plagen den Mutterkonzern EON arge Sorgen und rund 10000 Beschäftigte müssen um ihre Arbeit bangen.
Wo war der Sitz der alten EAM? In der Monteverdistraße 2 in Kassel. Und wo ist der Sitz von EON-Mitte? Nun, man findet ihn unter der gleichen Adresse. Und wo ist der Sitz der neuen gemeinnützigen EAM? Richtig. Er ist auch in der Monteverdistraße 2.
Praktisch. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, jeder für sich natürlich, machen das auch so. Liegt ja nahe. Kurze Wege im gleichen Haus nach Möglichkeit. Sparen im Eilfall lästige Telefonate und erleichtern den kurzen Dienstweg. Außerdem ist das alles ja auch kostensparend. Man muss ja auch nicht drei neue Gebäude hinstellen, wenn alle miteinander sowieso am gleichen Strang ziehen. Das alles ist übrigens kein Geheimnis. Steht (bis auf den Vergleich mit Gewerkschaften und Arbeitgebern) noch viel ausführlicher auf der EAM-Seite. Auch warum der Name bewusst gewählt wurde.
Aber wie ist das mit EAM ‑alt, jetzt EON-Mitte und EAM neu. Was heißt dieses EAM (neu) überhaupt? Auch darüber gibt es eine gute Auskunft auf der Seite der EAM (neu): Energieeffizienz aktiv mitgestalten. Und wer gehört zu den Gesellschaftern dieser neuen EAM: die öffentliche Hand in Gestalt von Städten, Kommunen und Landkreisen, darunter bis auf den Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis die anderen drei mittelhessischen Landkreise Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Marburg-Biedenkopf. Und eben der Stromversorger EON. Der hat zwar nicht das Mehrheitsstimmrecht, das über die Vergabe von Förderungen entscheidet. Das liegt bei den Kommunen mit 84 Prozent. Dafür hat der Stromversorger aber noch das passende Kleingeld für maximal rund 1,7 Millionen Euro in der Tasche.
Und wer ist als Geschäftsführer für die EAM (neu und gemeinnützig) verantwortlich? Es ist Siegmund Laufer. Auch das ist kein Geheimnis. Er ist gleichzeitig im Hauptberuf Geschäftsführer der EON Mitte Wärme und der EON Mitte Natur. Und nun beginnen die Bauchschmerzen? Wie will man sicherstellen, dass, noch nicht einmal mit böser Absicht oder aus irgendwelchen finsteren Gedanken heraus, Laufer auf die Vergabe von Fördermitteln beeinflussend einwirkt. In dem Sinne dass EON immer dabei ist, wenn es um irgendwelche Aufträge geht. Wäre es nicht geschickter, für den EAM-Posten einen vollkommen neuen Geschäftsführer zu etablieren, der a) ebenfalls hauptamtlich ist und b) in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu einem der großen EVU (Energieversorgungsunternehmen) steht.
So, bei der bestehenden Regelung, bleibt immer ein G’schmäckle im Raum. Es ist sicherlich nichts dagegen zu sagen, wenn ein EVU als Sponsor auftritt. Dann ist ebenfalls klar, dass dieses EVU eine Gegenleistung erwartet. Aber bei einer gemeinnützigen Gesellschaft sollte dies in den Hintergrund rücken. Ob es das tut?
Roger Burk meint
Hach, die gute alte EAM ist wieder da… ;-))
So recycelt man Markennamen…
In der Tat – das hat ein „Geschmäckle“.…