Zum ersten Mal wurde die Krankheit vor 110 Jahren in Amerika festgestellt. Inzwischen ist sie ein globales Problem und ein Schreckgespenst für viele Imker. Die Rede ist von der Amerikanischen Faulbrut (AFB).
Zur Zeit ist Ehringshausen im Lahn-Dill-Kreis seit dem 23. August offiziell betroffen. Vermutlich, so Dr. Guido Bosco, zuständiger Fachdienstleiter, noch bis ins Frühjahr 2018. Solange ist Ehringshausen ein Sperrbezirk. Zu Kosten möchte Bosco nichts sagen, da „jeder Fall für sich betrachtet werden muss“. Das betroffene Gebiet liegt im Einzugsbereich des Vereins Untere Dill.
Was passiert bei der Faulbrut? Einfach gesagt: Ein Bakterium sorgt dafür, dass die befallene Brut im Larvenstadium sich langsam in einen zähen, braunen Schleim verwandelt, der mit der Zeit austrocknet. In der Fachwelt ist das Bakterium als „Paenibacillus larvae“ bekannt. Die Ansteckung geschieht, wenn Ammenbienen die Brut mit infiziertem Futter versorgt. Das Futter besteht, wenn aus einer Larve eine Königin werden soll, aus Gelée Royale, ansonsten aus Pollen und Nektar. Wenn dieses Futter mit Sporen des „Paenibacillus larvae“ verunreinigt ist, ist der Grundstock für Ansteckung mit der Amerikanischen Faulbrut gelegt. Wird nichts unternommen, stirbt die Brut ab und in letzter Konsequenz das gesamte Volk.
Tritt diese Krankheit auf, die nur für die heranwachsende Bienenbrut aber nicht die erwachsenen Bienen zur tödlichen Gefahr werden kann, muss sie in Deutschland den Veterinärbehörden angezeigt werden. Das ist in der bereits 1972 erlassenen Bienenseuchen-Verordnung so geregelt, die 2014 zuletzt geändert worden war. Ihre Grundlage ist das seit 1969 geltende Viehseuchengesetz.
Tritt die Krankheit auf, greift ein genau beschriebenes Szenario. Beschrieben ab Abschnitt III der Verordnung. Die wohl am meisten einschneidenden Maßnahmen sind die Errichtung eines Sperrbezirks und in der Regel die Vernichtung der befallenen Brut. Ehringshausen gehört nun seit dem 23. August zu einem von derzeit 200 gemeldeten AFB-Sperrbezirken in Deutschland.
Rund 2000 Euro für die Grundausstattung
Im aktuellen Fall aus Ehringshausen war eine Imkerei mit rund 60 Völkern betroffen. Normal seien bei den rund 400 im Lahn-Dillkreis registrierten Imkern in der Regel im Schnitt 5,7 Völker. Wie teuer allein schon eine Grundausrüstung für einen Imker sein kann, berichtete ein Imker aus dem benachbarten Landkreis Gießen dem Mittelhessenblog. „Rund 2000 Euro müssen Sie rechnen. Dazu gehören der Stock, die Wabenrahmen, das Volk, der Schutzanzug„ um nur Grundlagen zu nennen“, sagt der Imker, der selber keinem Verein angehört. Seine Angaben decken sich mit Zahlen, die sich durch Imkerforen ziehen, in offiziellen Veröffentlichungen aber kaum benannt werden. Eine Auflistung dessen, was den Preis eines Bienenvolkes ausmacht, liefert unter anderem ein Imker aus Bayern. In seinem Blog nennt er rund 150 Euro, die man für ein Bienenvolk verlangen können. Er selber verkaufe allerdings keine…Im Falle des Ehringshausener Imkers standen nach diesen Zahlen mehr als 6000 Euro auf dem Spiel…
Wie Bosco, der unter anderem auch zweiter Vorsitzender des Imkervereins Gießen und Umgebung ist, sagt, würde im Falle eines Falles allerdings die Tierseuchenkasse bei einem Schaden einspringen. In seiner Funktion als zuständiger Amtstierarzt des Lahn-Dill-Kreis stellte Bosco zu einer Frage nach konkreten Kosten für die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut und der anschließenden Sanierung betroffener Völker allerdings fest:
„Eine Schadensbenennung ist nicht einfach und ganz und gar nicht pauschal festzulegen, da jeder Fall für sich betrachtet werden muss.“
In der betroffenen Ehringshausener Imkerei jedenfalls hätte der Bestand gerettet werden können. Der Faulbruterreger sei vernichtet worden, indem man die betroffenen Waben verbrannt und die Bienenstöcke mit Natronlauge desinfiziert oder abgeflämmt habe. Die Bienen seien umgesiedelt worden und „können jetzt eine neue Brut bilden” erklärte Bosco.In der betroffenen Ehringshausener Imkerei jedenfalls hätte der Bestand gerettet werden können. Der Faulbruterreger sei vernichtet worden, indem man die betroffenen Waben verbrannt und die Bienenstöcke mit Natronlauge desinfiziert oder abgeflämmt habe. Die Bienen seien umgesiedelt worden und „können jetzt eine neue Brut bilden” erklärte Bosco.
Maximal 200 Euro Entschädigung je Bienenvolk
Zur Schadensregulierung heißt es grundsätzlich bei der hessischen Tierseuchenkasse dazu: „Nicht entschädigt werden tierärztliche Behandlungskosten, Kosten der Reinigung und Desinfektion sowie wirtschaftliche Folgeschäden wie z.B. wirtschaftliche Einbußen infolge von Sperrmaßnahmen oder andere Ertragsausfälle.“
Ersetzt werde der „gemeine Wert“. Bei Bienen dürften es nicht mehr als 200 Euro je Volk sein. Das ergäbe sich aus den Höchstwerten, die im §16 Tiergesundheitsgesetz genannt werden…[Red. Anmerkung: Das Tiergesundheitsgesetz hat 2014 das bis dahin geltende Tierseuchengesetz abgelöst.]
Legt man die Zahlen zugrunde, die unter anderem der Praktiker aus dem Landkreis Gießen nennt, kann der Schaden, der durch einen AFB-Befall ausgelöst wird, im höheren vierstelligen Bereich liegen, der zumindest durch die Tierseuchenkasse nicht abgedeckt wird.
Freigabe frühestens Frühjahr 2018
Die Bekämpfung der Faulbrut im mittelhessischen Ehringshausen hatte relativ früh nach dem offiziellen Einrichten des Sperrbezirks im August im September begonnen. Der Lahn-Dill-Kreis hatte am 25. August zum ersten Mal offiziell über den Ausbruch der AFB berichtet, weswegen für die betroffenen Gemeinde Ehringshausen rund um den Fundort eine Sperrzone von vier Kilometer Durchmesser eingerichtet werden musste. Betroffen waren (und sind heute noch) zudem Werdorf, Berghausen, Mühlbach und Daubhausen. Zwischenzeitlich berichtete der Lahn-Dill-Kreis am 5. September über die „erfolgreiche Rettung“ des betroffenen Bestandes. Am 22. September schließlich gab es eine Ausweitung der „Allgemeinverfügung“ vom 25. August. Neu in diesem erweiterten Sperrgebiet sind nun auch die Stadt Aßlar zusammen mit Berghausen, Werdorf, Oberlemp und Bechlingen. Auf Nachfrage des Mittelhessenblog hatte Bosco erklärt, dass bis zum Frühjahr beobachtet werden solle, ob die Region dann ganz sicher kein AFB-Problem mehr habe.
Wie Bosco sagt, sei der AFB-Erreger hartnäckig und könne auch durch kontanimierten Importhonig eingeschleppt werden. „Dazu reicht es, dass Reste von Honiggläsern im Glascontainer sind und Bienen diesen Honig dann als Futter mitbringen“. Eine andere Ursache könnten Fehler sein, die Imker machten, wenn sie statt Zuckerlösung ihren Bienen eben Honig unsicherer Herkunft fütterten.
Nach Ansicht eines Imkerkollegen Boscos, des Celler Imkermeisters und Diplombiologen Guido Eichs vom Bieneninstitut in Celle ist der beste Behandlungszeitraum gegen die AFB nach April und später wieder ab Mitte September, auf jeden Fall nicht zwischen August und Mitte September. Eich begründet das in einem Vortrag, den er 2015 im Imkereiverein Reinickendorf-Mitte in Berlin gehalten hatte, mit den Völkern, die die Bienen jeweils für den Sommer oder dann später wieder für die Wintersaison bilden. Man sollte den Völkern genügend Gelegenheit geben, umstellen zu können.
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