UMWELT/POLITIK und WIRTSCHHAFT/TOURISMUS
„Ich denke, wir erheben zur Zeit doch keine Klage vor dem Verwaltungsgericht“, berichtet Jagdpächter Bernhard Bette über den Fortgang der Affäre um die Ziehe-Schutzhütte in der Gemarkung Königsberg im Biebertaler Gemeindewald. Bettes Klageabsicht hatte allerdings nichts mit der Schutzhütte direkt zu tun, sondern mit einer unterschiedlichen Rechtsauffassung über die Akteneinsicht. Der Leiter der Kreisbauaufsicht des Landkreis Gießen, habe unmittelbar nach der Veröffentlichung im Mittelhessenblog und im Gießener Anzeiger bei seinem (Bettes) Anwalt angerufen. „Ich habe nicht den Eindruck, dass der ursprüngliche Kurs weitergefahren wird. Jetzt bleibt einzig und allein nur die Position der Gemeinde noch rätselhaft“, meint der Jagdpächter. Umso gespannter sei er deswegen auf einen Vortrag der Biebertaler Revierförsterin zum Thema Naturwald während der turnusmäßigen Jahreshauptversammlung der Königsberger Vogel- und Naturschutzfreunde, deren Vorstand er als Schriftführer angehört. Wie Bette sagt, sei nicht nur er der Ansicht, dass die Position der Gemeinde im Widerspruch zum Titel „Naturwaldgemeinde“ steht. Biebertal war 1996 die erste Gemeinde Hessens, die den Titel „Naturwaldgemeinde“ nach den Maßgaben des Nabus für zehn Jahre verliehen bekommen hatte.
Hintergründe zur Schutzhütten-Affäre:
Bette, der auch Schriftführer der Königsberger Vogel und Naturschutzfreunde ist, hatte sich im Laufe mehrerer Jahre vergeblich bemüht, von der Kreisbauaufsicht des Landkreises eine Auskunft über den Wiederaufbau der Schutzhütte zu bekommen, die 2008 von Klaus Rüspeler aus dem Nachbarortsteil Fellingshausen von den langjährigen Eigentümern aus Rodheim-Bieber, dem Hauptort der Naturwaldgemeinde Biebertal gekauft worden war. Bettes Argument, als Jagdpächter habe er ebenfalls Akteneinsicht zu bekommen, hatte die Kreisbauaufsicht abgelehnt. Das Hin und Her führte zu einem immer schärfer werdenden Schriftwechsel zwischen Bette und der Kreisbauaufsicht des Landkreis Gießen. Am Ende, inzwischen hatte Bettes Anwalt die Kommunikation mit dem Landkreis übernommen, hatte Bette einen Widerspruchsbescheid von 360 Euro auf dem Tisch. „Den Widerspruchsbescheid an sich, darüber kann man geteilter Meinun sein. Ich wundere mich allerdings doch sehr über die Höhe“, hatte Bette berichtet, als er Hintergründe zur Schutzhütten-Affäre in Biebertal erläuterte. Dabei betrachtete er den Vorgang um den Schriftwechsel rund um sein Akteneinsichtsrecht eher „als Nebenkriegsschauplatz, der hiermit nur am Rande zu tun hat.“
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Weitere Hintergrundinfos rund um das Thema Naturwaldgemeinde gibt es auf den Seiten des Naturschutzbunds Hessen
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