Ehre wem Ehre gebührt: Matthias Brömmelhaus schreibt in einem Kommentar zu „Äppel klaun un Text klaun is doch nich dasselbe?“, dass nicht er diesen Sieg errungen habe, sondern die ebenfalls freiberufliche Texterin Susanne Ackstaller, die ihr Textblog seit 2002 betreibt. Somit sind die 1800 Euro Schadensersatz der bei München lebenden Autorin zugesprochen worden. Brömmelhaus hatte die Nachricht per Twitter ins Netz gestellt. Brömmelhaus war selber schon vom Textklau betroffen und habe sich deswegen über den Sieg Ackstallers gefreut. Spannend bleibt indes die Frage, ob dieser zivilrechtlich geahndete Textdiebstahl tatsächlich auch strafrechtlich gewürdigt werden wird, so dass neben den zivilrechtlichen Sieg auch der strafrechtliche Aspekt zum Tragen kommt.
Über Christoph von Gallera
Freier Journalist, Herausgeber Mittelhessenblog
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