Liebe Mittelhessenblogleser, wie geht es weiter mit der Flashmob-Aktion gegen die Facebook-Seiten der NRW-FDP vor der Landtagswahl am 9. Mai 2010? Zu den via Mail gestellten Fragen des Mittelhessenblogs teilte die nordrhein-westfälische Landeswahlleiterin, Helga Block, am Montag mit, dass die Polizei sich aufgrund der Berichterstattung im Mittelhessenblog inzwischen mit der Flashmob-Aktion befasse.
Da die Materie komplex sei, müsse man sich mit einer Antwort etwas in Geduld fassen. Geprüft werde der strafrechtliche Gehalt. Abzuwarten bleibt, ob auch Wahlanfechtungsgründe geprüft werden. Einen weiteren Aspekt liefert der Thüringer Kandidat der Freien Wähler für die Landtagswahlen 2009, Raban Prof.Dr Graf von Westphalen.
Westphalen, der sonst politische Wissenschaft und öffentliches Recht an der Technischen Hochschule in Berlin lehrt, berichtet auf abgeordnetenwatch.de über einen Streit zwischen den Freien Wählern und der thüringischen CDU im Vorfeld der thüringischen Landtagswahl vom 30. August 2009. Im Laufe eines Streites über die missbräuchliche Benutzung staatlicher Hohheitszeichen durch die CDU auf deren Internetseite sowie angeschlossener Parteiorganisationen hatten die Freien Wähler am 30. März 2009 einen Strafantrag gestellt.
Darin heißt es unter anderem „Ein wesentlicher vorzutragender Wahlanfechtungsgrund liegt in der vorsätzlichen und gewollten Verletzung der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien in Thüringen“.
Übertragen auf die jüngsten Vorfälle in Nordrhein-Westfalen stellt sich die Frage, ob in der Flashmob-Aktion ebenfalls eine „vorsätzliche und gewollte Verletzung der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien“ zu sehen ist – nur eben in Nordrhein-Westfalen.
Andy Artmann meint
Die vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet Organisation „Pro NRW“ hat sich im NRW-Wahlkampf auch des stilisierten NRW-Logo bedient.
Die Quelle des Logos:
http://www.nrw.de/nordrhein-westfalen/land-und-leute/landessymbole.html
Das Logo bei Pro NRW:
http://www.pro-nrw.org/
Das gleiche Logo benutzt der Verfassungsschutz für die Aktion
„Betriebe für Demokratie – gegen Extremismus“:
http://www.im.nrw.de/sch/29.htm