Juristendeutsch soll mitunter fürchterlich sein. Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft hat nun zwar nicht in erster Linie die Sprachmeisterschaft im Sinn, sondern setzt eher auf fachlich brillante Aufsätze, die dann veröffentlicht werden sollen. Die diesjährige Ausschreibung der Stiftung hat im Zeichen der Debatten um ACTA, Vergütungsregeln und Leistungsschutzrechte dabei einen aktuellen Bezug. Und sie ruft nicht nur die hessischen Studenten auf, sondern alle, die an einer deutschen Universität eingeschrieben sind. Da sowohl in Marburg wie auch Gießen Jura studiert werden kann, hat das Mittelhessenblog diesen Aufruf als Service mit aufgenommen. Mit etwas Glück geht das Preisgeld von 5000 Euro dann vielleicht nach Mittelhessen.
Denn das Thema lautet „Kulturflatrate, Kulturwertmark oder Three strikes and you are out: Wie soll mit Kreativität im Internet umgegangen werden?“ Der Aufruf dazu wurde vom hessischen Justizministerium verschickt – in der Hoffnung, dass er möglichst viele erreicht. Interessant ist allerdings wie die Stiftung selber ihren Aufruf nennt: „Call For Papers“ und dann erst „Studentischer Aufsatzwettbewerb“. Zumindest hier hätte die Stiftung in ihrem Aufruf vielleicht mit guten Beispiel vorangehen und es bei rein deutscher Sprache belassen können ‑trotz aller Internationalität auch der Rechtswissenschaften. Bei einem studentischen Aufsatz geht es allerdings um etwas anderes als in Schule Mit mageren fünf oder zehn Seiten ist es nicht getan. Oder vielleicht doch? Denn gefordert sind höchstens 30 Seiten mit fünf Zentimeter Rand oder 40321 Zeichen oder höchstens 961 Zeilen, wenn man den verlangten Schrifttyp TimesNewRoman mit Schriftgröße 12 und 1,5‑fachen Zeilenabstand nimmt ..
Worum geht es inhaltlich? Es geht um den richtigen Umgang mit literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken im Internet. Um die Klagen der Rechtsinhaber wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen, aber auch um den umgekehrten Fall: Wenn die Rechtslage ausgenutzt, oder wie Stiftung der Hessischen Rechtanwaltschaft selber schreibt, die Rechtslage schlichtweg für Abmahnungen missbraucht wird. In dem Aufsatzwettbewerb soll es im Kern darum gehen, wie mit kreativen Leistungen im Internet umgegangen werden soll. Ob alles kostenlos verfügbar sein soll oder gleich jede Urheberrechtsverletzung zum Schluss mit der digitalen Verbannung belegt wird? Oder ob es vielleicht Alternativen zu diesem Konflikt gibt.
Wer sich für die Teilnahme entscheidet, sollte sich möglichst bald an die Arbeit machen. Denn die Frist läuft bis zum 15. Dezember. Dann spätestens sollten die Beiträge entweder schriftlich oder per Mail eingereicht werden. Gutachter ist Professor Alexander Peukert von der Johann-Wolfgang-v-Goethe-Universität in Frankfurt. Per Post können die Beiträge an die Stiftung der Hessischen
Rechtsanwaltschaf zu Händen von Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt geschickt werden. Per Mail geht dies mit diesen beiden Adressen: vorstand[at]shra.de und mhilgard[at]mayerbrown.com . Dort wo hier im Text [at] steht, sollte dann allerdings das @-Zeichen eingefügt werden. Hier haben wir das Zeichen aus Sicherheitsgründen ausgetauscht.
Den vollständigen Aufruf der Stftung gibt es hier als PDF-Download
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