Ehre wem Ehre gebührt: Matthias Brömmelhaus schreibt in einem Kommentar zu „Äppel klaun un Text klaun is doch nich dasselbe?“, dass nicht er diesen Sieg errungen habe, sondern die ebenfalls freiberufliche Texterin Susanne Ackstaller, die ihr Textblog seit 2002 betreibt. Somit sind die 1800 Euro Schadensersatz der bei München lebenden Autorin zugesprochen worden. Brömmelhaus hatte die Nachricht per Twitter ins Netz gestellt. Brömmelhaus war selber schon vom Textklau betroffen und habe sich deswegen über den Sieg Ackstallers gefreut. Spannend bleibt indes die Frage, ob dieser zivilrechtlich geahndete Textdiebstahl tatsächlich auch strafrechtlich gewürdigt werden wird, so dass neben den zivilrechtlichen Sieg auch der strafrechtliche Aspekt zum Tragen kommt.
Matthias Brömmelhaus meint
Das ist nun wirklich zu viel der Ehre und zeigt, wie schwierig es manchmal ist, den blossen Weiterleiter einer Nachricht vom Urheber der Nachricht zu trennen. Der zitierte Blog ist nicht mein Werk, sondern das der Kollegin Susanne Ackstaller. Ihr ganz alleine gebührt die Ehre, für den oben genannten juristischen Erfolg gefeiert zu werden. Weil ich, als ebenfalls schon vom Textklau Betroffener, ihr für das unermüdliche Streiten um die Rechte der Autoren dankbar bin, habe ich via Twitter auf ihren Blog hingewiesen. So kam ich also ins Spiel – als Überbringer der guten Nachricht sozusagen. Ansonsten ist inhaltlich aber nichts an dem Beitrag auszusetzen.