Liebe Mittelhessenblogleser: Inzwischen überschlagen sich in der Netzwelt die Nachrichten: Wie es heißt, soll die Axel-Springer AG nun doch bereit sein,Bloggern des Welt-Kompakt-Projektes ein Honorar zu zahlen. Grund soll die Aufregung sein, die der ursprüngliche Springer-Plan in der (Netz)-Öffentlichkeit erregt hat. Ob allen, nur einigen und wieviel Honorar gezahlt wird, das ist noch unklar. Mit dieser offenen Anfrage an Lars Schewe, verantwortlich für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Axel-Springer AG werden diese Fragen vorgelegt. Die Reaktion oder Nichtreaktion wird hier ebenfalls dokumentiert.
Notiz: 25. Juni 2010 9:31 Uhr: Da auf die Anfrage vom 24. Juni bisher nicht reagiert wurde, auch bei wiederholten Anrufen über die im Impressum genannte Nummer der Axel-Springer-AG nur eine Schaltung in ein Warteschleifensystem geschah, wurde die Mailanfrage heute wiederholt.
Axel Springer AG
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin
Tel: +49 30 2591 0
Information und Öffentlichkeitsarbeit
information@axelspringer.de
24.Juni. 2010
Sehr geehrter Herr Schewe,
die geplante Weltkompakt-Ausgabe für den 1. Juli sorgt zur Zeit für eine engagiert geführte Debatte in diversen Onlinemedien. Hauptgrund ist die Absicht der Springer AG, diese Ausgabe honorarfrei zu gestalten durch das Engagement namhafter Blogger und Blogjournalisten.
Deswegen folgende Frage: Was sind die Gründe dieser honorarfreien Gestaltung. Herr Döpfner hatte selber vor kurzem erklärt, dass „Gratisinhalte die abstrusen Fantasien von spätideologisch verirrten Web-Kommunisten“ seien. Inwieweit verträgt sich diese Aussage mit der geplanten honorarfreien Produktion. Die geplante Produktion steht in ihrer bisherigen Form im völligem Gegensatz zu jeder Entwicklung wirtschaftlich tragbarer Onlinemodelle. Ist das gewollt?
Sollte dies nicht mehr zutreffen und stattdessen die Nachricht stimmen, dass die Springer AG doch Honorare zu zahlen bereit ist, möchte ich gerne wissen, wie hoch diese Honorare ausfallen werden und ob sie sich an der vom Kammergericht Berlin festgesetzten Marschrichtung für freie Journalisten hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Axel Springer AG orientieren werden (Urteil Az. 5 U 90/07). Wenn Blogger in dem Augenblick, in dem sie Inhalte für ein mit Gewinnerzielungsabsicht erscheinendes Medium produzieren und publizieren, gelten für sie die gleichen Regeln wie für jeden freien hauptberuflich tätigen Journalisten.
Für eine zeitnahe Antwort danke ich Ihnen. Ich möchte der guten fachlichen Praxis wegen darauf hinweisen, dass ich diese Anfrage an die Axel Springer AG genauso wie die Antwort oder Nichtantwort über das Mittelhessenblog öffentlich dokumentiere.
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