Eine gütliche Regelung war in dem Rechtsstreit zwischen der Oberhessischen Presse (OP) in Marburg und ihrer Schwerbehindertenvertretung auch während des jüngsten Termins vor dem Gießener Arbeitsgericht nicht in Sicht. Dass der Verlag versucht, mit allen Mitteln die seit 20 Jahren angestellte P. loszuwerden, zeichnete sich bereits während der vorausgegangenen Verhandlung im September 2013 ab. In … [Weiterlesen...]