Liebe Mittelhessenblogleser, es bleibt spannend nach dem Wahlabend in Nordrhein-Westfalen. In mehrfacher Hinsicht. Während die CDU-FDP-Regierung abgewatscht wurde, wird nun gerechnet, wer mit wem wie am besten und unter welchen Bedingungen kann. Ein Detail scheint aber bisher vollständig unterzugehen: Die Folgen einer Flashmob-Aktion gegen die Facebook-Seiten der FDP.
Zumindest in der echten Welt außerhalb des Netzes. Wenn denn diese Formulierung überhaupt noch zutreffend ist. Denn die Zugriffe auf die beiden Mittelhessenblog-Geschichten zur Flashmobaktion gegen die Seiten der NRW-FDP zeigen eins, dass quer durch NRW diese Geschichten wohl auf Interesse gestoßen sind. Nicht nur in NRW.
Welche Konsequenzen werden aus der Aktion gezogen? Hat es noch irgendeinen Einfluss auf den Wahlausgang, in dem Sinne, dass eine solche Aktion wie die Flashmonaktion als unzulässiges Wahlkampfmittel gewertet wird oder heißt es künftig, dass jeder Wähler, bevor er seine Stimme einer Partei gibt, künftig sich nicht nur über das Wahlprogramm informieren , sondern vorher recherchieren sollte, wie fair oder unfair mit dem jeweiligen politischen Gegner umgegangen wird?
Diesem Tenor folgt eine Mailanfrage an die Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ministerialdirigentin Helga Block, die am heutigen 10. Mai um 9.59 Uhr abgesandt wurde. Ob und wie eine Antwort aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium kommen wird, wird das Mittelhessenblog spätestens am morgigen Dienstag berichten.
Christoph von Gallera meint
Artikel oder Kommentar zum eigenen Artikel: Nach einem erneuten Telefonat mit der Landeswahlleiterin von Nordrhein-Westfalen und ihrem in der Sache sicherlich gerechtfertigten Hinweis auf die Sachlage bleibt dieser Kommentar: Laut geltender Gesetzeslage obliegt dem Landeswahlleiter oder der Landeswahlleiterin lediglich der korrekte Wahlablauf an sich. Eine Regelung für fairen Wahlkampf im Zeitalter von Web 2.0/Web 3.0 zu treffen, wäre Sache des Gesetzgebers. Inwieweit die Flashmobaktion gegen die CDU- und FDP-Seiten strafwürdige Elemente nach den geltenden Rechtsvorschriften enthalten, sei Sache der Ermittlungsbehörden. Deren Reaktion steht allerdings noch aus.
Angesichts der gegenwärtigen Koalitionsdebatte ist wohl nicht anzunehmen, dass die NRW-FDP diese gegen sie gerichtete Aktion anzeigen wird. Mit anderen Worten: Einer entsprechenden Antwort seitens der Ermittlunsbehörden vorbehalten wird sich an der Lage vermutlich nichts ändern. Sprich der politisch mündige und verantwortungsvoll handelnde Wähler wird doppelt und dreifach aufpassen müssen, wer mit welchen Mitteln wo und wie gegen den politischen Gegner zu Felde zieht. Ob er’s tut?