25. April 2012

Schaf­züch­ter machen gegen Brüs­sel mobil

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Bis 2005 war die Welt der Schaf– und Zie­gen­züch­ter ein­fach: Jedes Schaf bekam eine Marke, mit der es sei­ner Herde klar zuge­ord­net wer­den konnte. Damit war bereits die Trans­pa­renz gewähr­leis­tet gewe­sen, die von der Euro­päi­schen Union im Sinne eines nach­voll­zieh­ba­ren Ver­brau­cher­schut­zes gefor­dert wurde. 2005 wurde dann alles anders: Seit­her muss jedes Schaf einen dop­pel­ten Ohr­clip tra­gen, mit einer indi­vi­du­el­len Num­mer. Für den Fall, dass mal eine Marke aus­reißt. Nun kommt seit Beginn 2010  noch etwas ande­res hinzu: Jedes Schaf soll in einer der Ohr­mar­ken auch noch einen Trans­pon­der tra­gen. Mit dem sol­len die Tiere elek­tro­nisch regis­triert wer­den , erklärt Arnd Rit­ter, Schaf­be­ra­ter beim Lan­des­dienst Land­wirt­schaft in Kas­sel. Die Rege­lung gilt aller­dings nur für Tiere, die ab dem 1. Januar 2010 gebo­ren sind und nicht inner­halb eines Jah­res geschlach­tet wer­den. Gegen die Bestim­mung  der EU-Richtlinie 21/2004 wol­len die Ver­bände der Schaf– und Zie­gen­züch­ter nun mit einer Klage vor den Euro­päi­schen Gerichts­hof zie­hen und hof­fen auf die finan­zi­elle Unter­stüt­zung auch der hei­mi­schen Schaf– und Zie­gen­hal­ter, auch der nichtorganisierten.

Bis 2005 war das so wie es bei den Schwei­ne­züch­tern ist. Da hat eine Marke mit der Bestands­kenn­zeich­nung gereicht, voll­kom­men“, erläu­tert Rit­ter. In der Zwi­schen­zeit lief aber bereits ein Feld­ver­such mit der elek­tro­ni­schen Kenn­zeich­nung, in den süd­eu­ro­päi­schen Län­dern wie Ita­lien oder Spa­nien. Aus­lö­sen­des Moment, so steht spä­ter in der EU-Verordnung EU 21/2004 seien die Erfah­run­gen mit der Maul– und Klau­en­seu­che aus dem Jahr 2001 gewe­sen. Damals hatte die Tier­seu­che Mit­tel­hes­sen mit Bie­ber­tal im Zen­trum zum inter­na­tio­na­len Medi­en­brenn­punkt gemacht. Die Bie­ber­ta­le­rin Sabine Klet­sch­mann, deren Schaf­herde damals wegen Ver­dachts auf MKS gekeult wor­den war, hatte nicht nur die Umstände der Keu­lung kri­ti­siert, son­dern auch, dass die Sper­ren, die unter ande­rem rund um Buben­rod errich­tet wor­den waren, sehr durch­läs­sig gewe­sen seien. In der EU-Richtlinie, die nun in letz­ter Linie der Grund für die Dop­pel­kenn­zeich­nung und die Trans­pon­der­mar­kie­rung ist, heißt es wört­lich: „ Bei Scha­fen und Zie­gen haben die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen und vor allem die MKS-Krise gezeigt, dass die prak­ti­sche Umset­zung der genann­ten Richt­li­nie nicht zufrie­den stel­lend ist und ver­bes­sert wer­den muss. Daher sind stren­gere und spe­zi­fi­schere Vor­schrif­ten zu erlas­sen, wie dies für Rin­der mit der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1760/2000 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Ein­füh­rung eines Sys­tems zur Kenn­zeich­nung und Regis­trie­rung von Rindern(6) gesche­hen ist“. Wei­ter heißt es in der Richt­li­nie, dass die bereits beste­hen­den Ver­fah­ren zur elek­tro­ni­schen Erfas­sung ver­bes­sert wer­den sol­len. Gleich­zei­tig heißt es aber auch, dass Staa­ten, die nur eine gering­fü­gige Schaf­hal­tung haben, diese Kenn­zeich­nung auf frei­wil­li­ger Basis umset­zen kön­nen. „Deutsch­land mit sei­nen rund 600000 Scha­fen fällt nicht dar­un­ter“, macht Rit­ter deut­lich. Der Schaf­be­ra­ter erklärt aber genauso, bis­her habe jeder Prak­ti­ker, jeder Amts­tier­arzt in den Land­krei­sen, mit denen er gespro­chen habe, den Nut­zen die­ser neu­er­li­chen EU-Richtlinie bezwei­felt. Denn die Her­den lie­ßen sich auch so über­prü­fen, wie es bis 2005 der Fall war. „Über­prüft wer­den die Tiere so oder so, ob nun die Tiere eine Bestands­marke oder eine indi­vi­du­elle Kenn­zeich­nung haben“ gibt Rit­ter das Echo wider. Auch die gefor­derte Rück­ver­folg­bar­keit der Tiere sei gegeben.

Gegen den „Büro­kra­tie­wahn­sinn“ der EU will nun der Dach­ver­band der Schaf­zucht­ver­bände in Deutsch­land, die Ver­ei­ni­gung Deut­scher Lan­des­schaf­zucht­ver­bände (VDL) in Ber­lin vor den Euro­päi­schen Gerichts­hof zie­hen. Die Gesamt­kos­ten für das Ver­fah­ren wer­den auf rund 35000 Euro geschätzt. Allein die hes­si­schen Schaf­hal­ter, von denen rund 70 Pro­zent weni­ger als zehn Schafe haben, müs­sen bei der neuen elek­tro­ni­schen Kenn­zeich­nung mit Kos­ten von rund 50000 Euro rech­nen. Denn die Trans­pon­der­mar­kie­rung kos­tet je nach Vari­ante zwi­schen 1,37 und 1,98 Euro. Netto. Hinzu kom­men die Mehr­wert­steuer und die Bear­bei­tungs­ge­bühr. Die exak­ten Daten dazu ste­hen auf der Web­site des Hes­si­schen Ver­bands für Leis­tungs– und Qua­li­täts­prü­fun­gen in der Tier­zucht (hvl-alsfeld.de.) .

VDL-Geschäftsführer Dr. Ste­fan Völl mahnt ange­sichts enger Frist­vor­ga­ben zur Eile: Würde das Ver­fah­ren nicht in den nächs­ten Mona­ten begin­nen, droht Völl zufolge die dau­er­hafte Fest­schrei­bung der neuen Regeln.

Der hes­si­sche Schaf­züch­ter­ver­band nimmt die zweck­ge­bun­de­nen Spen­den zur Unter­stüt­zung des Kla­ge­ver­fah­rens unter dem Stich­wort „Rechts­streit Kenn­zeich­nung” auf das Son­der­konto bei der Kas­se­ler Bank eG, Kon­to­num­mer 326 720, BLZ 520 900 00 zur Wei­ter­lei­tung ent­ge­gen (Spen­den­quit­tung kann aus­ge­stellt wer­den). Diese Gel­der wer­den dann gebün­delt über die VDL für den Rechts­streit ein­ge­setzt. Da unter Umstän­den auch die Schwei­ne­züch­tern und Rin­der­hal­tern von den neuen Rege­lun­gen betrof­fen sein kön­nen, hof­fen die Schaf– und Zie­gen­hal­ter auch auf Unter­stüt­zung durch die jewei­li­gen Ver­bände und den Bauernverband.

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  1. Und Geschichte wie­der­holt sich doch, nur manch­mal mit ver­än­der­ten Vor­zei­chen: 2001 hatte in Fulda nach den Erleb­nis­sen rund um die Maul– und Klau­en­seu­che ein Kon­gress aller Tier­ärzte und Amts­tier­ärzte aus Deutsch­land statt­ge­fun­den. Damals warn­ten die Prak­ti­ker vor über­trie­be­ner Hys­te­rie aus EU-Kreisen. Heute, 9 Jahre spä­ter, schei­nen die Rufe immer noch zu hal­len, die­ses mal im Brenn­punkt die neue elek­tro­ni­sche Kennzeichnung…

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